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   OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1999 - 2 M 31/98   

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OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1999 - 2 M 31/98 (https://dejure.org/1999,13103)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.07.1999 - 2 M 31/98 (https://dejure.org/1999,13103)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - 2 M 31/98 (https://dejure.org/1999,13103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 9 B 85/98
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1999 - 2 M 31/98
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96

    Grundstücksbreite; Frontmetermaßstab; Straßenbaumaßnahme; Tiefenbegrenzung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1999 - 2 M 31/98
    Soweit die §§ 7 Abs. 2 Nr. 2 a und Abs. 3 ABS betroffen sind, ist - freilich - festzustellen, daß die insoweit vorgetragenen Angriffe keine Entscheidungsrelevanz besitzen: Hinsichtlich der Tiefenbegrenzungsregelung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 a ABS) hat das Verwaltungsgericht die zur (erstinstanzlichen) Teilstattgabe führende Vergleichsberechnung angefordert (Verfügung vom 11.09.1998; S. 5/6 des Beschlußabdrucks), die Unwirksamkeit der (Einzel-)Bestimmung über die Tiefenbegrenzung führt nicht zur Gesamtnichtigkeit der Satzung (Urteil des Senats vom 11.02.1998, 2 L 79/96, NordÖR 1998, 269/271); weitergehende Folgerungen, als sie bereits im erstinstanzlichen Beschluß - dem Ergebnis der Vergleichsberechnung entsprechend - gezogen worden sind, lassen sich aus der Unwirksamkeit der Tiefenbegrenzungsregelung nicht herleiten.

    Nach dem im Ausbaubeitragsrecht geltenden Grundsatz der regionalen Teilbarkeit muß ein Verteilungsmaßstab nur im jeweiligen Abrechnungsgebiet eine vorteilsgerechte Aufwandsverteilung gewährleisten, nicht auch in (denkbaren) anderen Abrechnungsgebieten (Urteil des Senats vom 11.02.1998, a.a.O., S. 270 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.04.1991 - 2 M 2/91

    Abfallbeseitigung; Selbstanlieferer; Gebührenschuldner

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1999 - 2 M 31/98
    Dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist stattzugeben, wenn die rechtlichen (Gültigkeits-)Zweifel an einzelnen entscheidungserheblichen Satzungsbestimmungen derart gewichtig sind, daß im Hauptsacheverfahren ein Erfolg des Rechtsmittels (Klage) ebenso wahrscheinlich ist wie ein Mißerfolg (Beschluß des Senats vom 19.04.1991, 2 M 2/91, NVwZ-RR 1992, 106/107).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1999 - 2 M 31/98
    Insoweit ist erforderlich, daß - in fallbezogener Auseinandersetzung mit den Gründen der erstinstanzlichen Entscheidung - herausgearbeitet wird, daß das Verwaltungsgericht eine für das Ergebnis seiner Entscheidung relevante Fragestellung in einer Weise gelöst hat, daß der Erfolg des dagegen gerichteten - zuzulassenden - Rechtsmittels ebenso wahrscheinlich ist wie ein Mißerfolg (Beschluß des Senats vom 24.05.1999, 2 L 244/98; OVG Münster, NVwZ 1999, 202).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1999 - 2 M 31/98
    Insoweit ist erforderlich, daß - in fallbezogener Auseinandersetzung mit den Gründen der erstinstanzlichen Entscheidung - herausgearbeitet wird, daß das Verwaltungsgericht eine für das Ergebnis seiner Entscheidung relevante Fragestellung in einer Weise gelöst hat, daß der Erfolg des dagegen gerichteten - zuzulassenden - Rechtsmittels ebenso wahrscheinlich ist wie ein Mißerfolg (Beschluß des Senats vom 24.05.1999, 2 L 244/98; OVG Münster, NVwZ 1999, 202).
  • OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp;

    Denn weder hat der Antragsteller im Beschwerdeverfahren substantiierte Einwände gegen diese Verteilungsregelung erhoben noch ist diese Regelung nach dem in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzulegenden Prüfungsmaßstab im Falle des hier ausgebauten, nur einseitig anbaubaren Teils des Stumpfenburgweges als offensichtlich nicht sachgerecht zu beanstanden (zur grundsätzlichen Zulässigkeit entsprechender Frontlängenmaßstäbe insbesondere bei einseitig anbaubaren Straßen: OVG Lüneburg, Urteil vom 25.03.1981 - 9 A 87/80 - KStZ 1981, 137 und Urteil vom 30.04.1996 - 9 L 1380/93 - zitiert nach Juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Auflage 1999, Rn. 37 ff. zu § 35; zu Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit: OVG Mecklbg.-Vorp., Urteil vom 12.11.1999 - 1 M 103/99 - NVwZ-RR 2000, 822 unter Hinweis auf OVG Schleswig- Holst., Beschluss vom 28.07.1999 - 2 M 31/98 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.1999 - 1 M 103/99

    Tiefenbegrenzung im Straßenbaubeitragsrecht)

    Dabei kann der Senat es offenlassen, ob dem Ansatz zu folgen ist, daß "spezifisch straßenbaubeitragsrechtliche Gesichtspunkte" geeignet sein können, eine schlichte Tiefenbegrenzung zu decken (kritisch zur Tiefenbegrenzung im Straßenbaubeitragsrecht OVG Schleswig Urteil vom 11.02.1998, 2 L 79/96; Beschluß vom 08.01.1999, 2 L 171/98, NordÖR, 1999, 127 m.w.N.; Beschluß vom 28.07.1999, 2 M 31/98).

    Insoweit hat das OVG Schleswig in seinem Beschluß vom 28.07.1999, 2 M 31/98 überzeugend dargelegt, daß der Frontmetermaßstab weder im Hinblick auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Straße noch auf die Erhöhung des Gebrauchswertes der anliegenden Grundstücke von besonderem Aussagewert für den Umfang der durch die Ausbaumaßnahme gebotenen Vorteile ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
    Diese Fläche wäre maximal zu 1/10 in Ansatz zu bringen, weil sie als Außenbereichsfläche gilt (siehe Beschluß des Senats vom 28.07.1999 - 2 M 31/98 -), so daß sie sich nur marginal auf die Höhe des Beitragssatzes auswirken würde; zumal weiterhin zu berücksichtigen ist, daß der Aufwand im Verhältnis der zulässigen Geschoßflächen und nicht der Grundstücksflächen zu verteilen ist.
  • OVG Sachsen, 01.10.2014 - 5 A 297/13

    Ausbaubeitrag, Bauprogramm, Eventualposition, Bestimmtheit, Frontmetermaßstab

    Bei der Prüfung, ob der Frontmetermaßstab zu einer vorteilsgerechten Verteilung führt, ist nach dem straßenausbaubeitragsrechtlichen Grundsatz der regionalen Teilbarkeit das jeweilige Abrechnungsgebiet in den Blick zu nehmen und zu prüfen, ob ein Abstellen auf die Frontlängen im Abrechnungsgebiet zu einer vorteilsgerechten Aufwandsverteilung führt (vgl. für das entsprechende Landesrecht OVG LSA, Beschl. v. 13. Juni 20012 - 4 L 162/10 -, juris Rn. 4; NdsOVG, Beschl. v. 11. September 2003 - 9 ME 120/03 -, juris Rn. 8; Urt. v. 30. April 1996 - 9 L 1380/93 -, juris Rn. 24; sowie Driehaus a. a. O., § 8 Rn. 480a; enger OVG Sch.-H., Urt. v. 11. Februar 1998 - 2 L 136/96 -, juris Rn. 24 ff., das einen gleichen Grundstückszuschnitt fordert; a. A. OVG MV, Beschl. v. 12. November 1999 - 2 M 31/98 -, juris Rn. 8 f., das den Maßstab generell für ungeeignet erachtet).
  • VG Schwerin, 12.11.1999 - 8 A 146/98

    Anfechtung eines Straßenausbaubeitragsbescheids; Anforderung an eine

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  • VG Schleswig, 19.07.2004 - 3 B 80/04
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes liegen dann vor, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels im Hauptsacheverfahren mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie ein Misserfolg (vgl. BVerwG, BayVBl. 1982, 442; OVG Schleswig, NordÖR 2000, 311).
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